Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben am Donnerstag, 27. August 2026, eine erneute Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen.
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Trockenheitssituation in grossen Teilen des Kantons leicht entspannt.
Nach der Lagebeurteilung durch die Aargauische Gebäudeversicherung und die Abteilung Wald hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) entschieden, die Gefahrenstufe per 27. August 2026, 12.00 Uhr auf 4 (gross) herabzusetzen.
Das Feuerwerksverbot wird aufgehoben und das Feuerverbot auf den Wald und 50 m Waldabstand beschränkt.

